Merkwürdige Stilblüten treibt bei manchen Unternehmen die Suchmaschinenoptimierung. Gerade rief mich eine Suchmaschinenoptimierungsagentur an, um mich zu bitten, einen Text eines ihrer Kunden von einem Infoblog zu entfernen. Man wolle den Text entfernen lassen, weil man eine Abstrafung von Google wegen Double Contents befürchte. Nun handelte es sich bei dem Text um eine Pressemitteilung dieser Firma aus der Solarwirtschaft. Die Firma hat also eine Pressemitteilung verbreitet und die Agentur hat wohl angemerkt, dass die Gefahr besteht, deswegen abgestraft zu werden. Das ist natürlich Unsinn und die Firma wäre gut beraten, sich bei Gelegenheit mal eine andere Agentur anzusehen.

Pressemitteilungen bringen es mit sich, dass diese – gerade in Zeiten, wo in Redaktionen gespart werden muss – 1 zu 1 übernommen werden, sofern sie informativ und nicht zu werblich gehalten sind. Soll man also aus Angst vor Google seine Presseaktivitäten online einschränken? Natürlich nicht. Google straft keine Seite ab, die einen Pressebereich oder einen Social Media Room betreibt, aus dem sich andere bedienen. Es gehört zum Wesen des Internets, dass Pressemitteilungen verbreitet werden – dazu sind sie schließlich geschrieben worden.

Von Markus Burgdorf

Markus Burgdorf beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Online-PR und ist Verfasser zahlreicher Fachartikel zum Thema Veränderungen in der Öffentlichkeitsarbeit. Nach langjähriger Leitung der Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen ist Burgdorf seit 2004 selbstständig und Geschäftsführer von zwei Agenturen.

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